Frage 138: Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Erklärung
Wenn der Arbeitgeber ohne Grund kündigt, kann man eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Dies muss innerhalb von drei Wochen geschehen.
Über den Themenbereich „Staat & Ordnung"
Diese Frage gehört zum Themenbereich Staat & Ordnung des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland". Der Test prüft Ihr Wissen über die politischen, gesellschaftlichen und historischen Grundlagen Deutschlands.