Frage 126: Was bekommen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor einer Wahl?
Die richtige Antwort auf Frage 126 des Einbürgerungstests lautet: „eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Vor einer Wahl bekommen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde. Sie wird automatisch per Post zugeschickt, meist einige Wochen vor dem Wahltermin. Darauf stehen der Wahltag, die Adresse des Wahllokals, die Öffnungszeiten und Angaben zur Wählerverzeichnisnummer. Auf der Rückseite befindet sich in der Regel der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung für die Stimmabgabe. Wer sie verloren hat, kann trotzdem wählen – es genügt der Personalausweis oder Reisepass, sofern man im Wählerverzeichnis steht.
Die anderen Antworten sind falsch: • Eine Wahlerlaubnis vom Bundespräsidenten – so etwas gibt es nicht; das Wahlrecht muss niemand genehmigen. • Eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung – die tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen und verschickt keine Post. • Eine Benachrichtigung vom Pfarramt – Kirche und Staat sind getrennt.
Merkhilfe: Die Gemeinde führt das Wählerverzeichnis und organisiert die Wahl vor Ort.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 126 ist die 23. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.