Frage 108: Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der ...

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Wahlen

Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der ...

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Pro-Tipp: Wahlen

"In Deutschland sind Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Verstehen Sie den Unterschied zwischen Erststimme (Direktkandidat) und Zweitstimme (Partei), da dies oft gefragt wird."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 108: Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der ...

Die richtige Antwort auf Frage 108 des Einbürgerungstests lautet: „Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.“ (Antwort B).

A. in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
B. Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.✓ Richtige Antwort
C. seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
D. Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Bei einer Bundestagswahl darf wählen, wer deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt ist. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Hinzu kommt in der Regel ein Wohnsitz in Deutschland; Deutsche im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls wählen.

Die anderen Antworten sind falsch: • Wer in Deutschland wohnt und wählen möchte – der Wohnsitz allein genügt nicht. Für den Bundestag ist die Staatsangehörigkeit entscheidend. Deshalb ist das Wahlrecht auch eines der stärksten Argumente für eine Einbürgerung: Erst dann darf man mitbestimmen, wer das Land regiert. • Seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben – eine solche Regel gibt es nicht. • Mindestens 21 Jahre alt – das war bis 1970 so, heute liegt die Grenze bei 18.

Hinweis: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen in Deutschland an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen, aber nicht an der Bundestagswahl.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 108 ist die 10. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.