Frage 107: Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 107 des Einbürgerungstests lautet: „4 Jahre“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Der Deutsche Bundestag wird für vier Jahre gewählt. Diese Wahlperiode steht in Artikel 39 des Grundgesetzes. Nach vier Jahren müssen Neuwahlen stattfinden – die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dann erneut über die Zusammensetzung des Parlaments und damit indirekt über die Regierung.
Vier Jahre gelten als guter Kompromiss: lang genug, damit eine Regierung ihr Programm umsetzen kann, und kurz genug, damit die Wähler regelmäßig Einfluss nehmen können.
In Ausnahmefällen kann der Bundestag früher aufgelöst werden – etwa wenn eine Vertrauensfrage des Kanzlers scheitert. Der Bundespräsident kann dann Neuwahlen anordnen. Das ist in der Geschichte der Bundesrepublik nur wenige Male vorgekommen.
Die anderen Antworten sind falsch: Zwei Jahre wären zu kurz für stabiles Regieren, sechs oder acht Jahre gibt es in Deutschland auf Bundesebene nicht.
Merkhilfe: Bundestag = 4 Jahre. Bundespräsident = 5 Jahre. Europaparlament = 5 Jahre.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 107 ist die 23. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.