Frage 106: In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern?

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FRAGE 106 / 460
Wahlen

In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern?

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Pro-Tipp: Wahlen

"In Deutschland sind Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Verstehen Sie den Unterschied zwischen Erststimme (Direktkandidat) und Zweitstimme (Partei), da dies oft gefragt wird."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 106: In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern?

Die richtige Antwort auf Frage 106 des Einbürgerungstests lautet: „Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.“ (Antwort D).

A. Sie helfen Kindern und alten Menschen beim Wählen.
B. Sie schreiben Karten und Briefe mit der Angabe des Wahllokals.
C. Sie geben Zwischenergebnisse an Journalisten weiter.
D. Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen nach dem Ende der Wahl die Stimmen aus. Sie arbeiten ehrenamtlich, meist in Teams von sechs bis neun Personen pro Wahllokal. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können zu dieser Aufgabe verpflichtet werden – es ist eines der wenigen Ehrenämter mit echter Pflicht, weil ohne diese Menschen keine Wahl stattfinden könnte.

Die anderen Antworten beschreiben Dinge, die Wahlhelfer gerade nicht tun: • Kindern und alten Menschen beim Wählen helfen – die Wahl ist geheim, niemand darf die Stimmabgabe beobachten oder beeinflussen. Kinder sind ohnehin nicht wahlberechtigt. • Karten mit dem Wahllokal verschicken – das macht die Gemeinde. • Zwischenergebnisse an Journalisten geben – verboten. Ergebnisse werden erst nach Schließung aller Wahllokale bekanntgegeben, damit niemand beeinflusst wird.

Diese Frage steht im Katalog in zwei Varianten (Frage 105 und 106). Die richtige Antwort ist beide Male dieselbe: Stimmen zählen.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 106 ist die 9. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.