Frage 51: Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass ...

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FRAGE 51 / 460
Verfassungsprinzipien

Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass ...

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Pro-Tipp: Verfassungsprinzipien

"Das Grundgesetz ist das Herzstück der deutschen Demokratie. Hier sind die unveränderlichen Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Demokratie verankert. Die Würde des Menschen ist das oberste Gebot (Artikel 1)."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 51: Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass ...

Die richtige Antwort auf Frage 51 des Einbürgerungstests lautet: „Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.“ (Antwort C).

A. Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.
B. Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.
C. Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.✓ Richtige Antwort
D. jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden. Gleich zwei Grundprinzipien werden hier verletzt: Erstens hat allein der Staat das Gewaltmonopol – private Sicherheitsdienste dürfen niemanden festnehmen und einsperren wie die Polizei. Zweitens verlangt Artikel 104 des Grundgesetzes, dass über eine Freiheitsentziehung nur ein Richter entscheidet und dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben muss. „Ohne Grund" ist in einem Rechtsstaat niemals zulässig.

Die drei anderen Antworten beschreiben dagegen genau das, was einen Rechtsstaat ausmacht: • Kritik an der Regierung – geschützt durch die Meinungsfreiheit (Artikel 5). • Friedlich demonstrieren – geschützt durch die Versammlungsfreiheit (Artikel 8). • Verhaftung nach einer Straftat – das ist gerade rechtsstaatlich korrekt, denn hier gibt es einen gesetzlichen Grund und ein geregeltes Verfahren.

Merkhilfe: Nicht die Verhaftung an sich ist das Problem, sondern wer verhaftet und ob es einen rechtlichen Grund gibt.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 51 ist die 12. von 15 Fragen im Themenbereich Verfassungsprinzipien und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.