Frage 42: Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?
Die richtige Antwort auf Frage 42 des Einbürgerungstests lautet: „das Parlament“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Ein neues Gesetz beschließt in Deutschland das Parlament, also der Bundestag – bei vielen Gesetzen zusammen mit dem Bundesrat. Das folgt aus der Gewaltenteilung: Die Legislative macht die Gesetze.
Der Weg eines Gesetzes verläuft typischerweise so: Ein Entwurf kommt von der Bundesregierung, aus dem Bundestag oder vom Bundesrat → der Bundestag berät ihn in drei Lesungen und in Ausschüssen → er stimmt ab → der Bundesrat wirkt mit → der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus → es wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die anderen Antworten sind falsch: • Die Regierung darf Gesetze vorschlagen und später ausführen, aber nicht beschließen. • Die Gerichte wenden Gesetze an und prüfen sie; das Bundesverfassungsgericht kann sie sogar für nichtig erklären – aber es macht keine Gesetze. • Die Polizei setzt Gesetze durch und gehört zur Exekutive.
Merkhilfe: Vorschlagen darf die Regierung, beschließen nur das Parlament.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 42 ist die 22. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.