Frage 12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

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Grundrechte

Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

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Pro-Tipp: Grundrechte

"Grundrechte schützen den Einzelnen vor staatlicher Willkür. Wichtige Beispiele sind die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz. Einige Rechte gelten für alle Menschen, andere nur für deutsche Staatsbürger."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

Die richtige Antwort auf Frage 12 des Einbürgerungstests lautet: „Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.“ (Antwort C).

A. Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
B. Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
C. Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.✓ Richtige Antwort
D. Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Nein – die Pressefreiheit kann nicht einfach abgeschafft werden, auch nicht mit einer großen Mehrheit im Bundestag. Sie ist ein Grundrecht aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Zwei Schutzmechanismen greifen hier: Erstens dürfen Grundrechte nach Artikel 19 Absatz 2 niemals in ihrem Wesensgehalt angetastet werden. Zweitens schützt die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 die Menschenwürde und die Grundprinzipien des Staates – darunter das Demokratieprinzip, zu dem eine freie Presse untrennbar gehört.

Deshalb sind beide „Ja"-Antworten falsch: Weder eine einfache Mehrheit noch eine Zweidrittelmehrheit reicht aus. Eine Zweidrittelmehrheit genügt zwar für normale Grundgesetzänderungen, aber gerade nicht für die Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung. Auch die letzte Antwort ist falsch: Der Bundesrat hat keine solche Befugnis – er vertritt die Bundesländer bei der Gesetzgebung, kann aber keine Grundrechte streichen.

Merkhilfe: Grundrechte schützen die Bürger vor dem Staat. Deshalb kann der Staat sie nicht per Mehrheitsbeschluss beseitigen.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 12 ist die 1. von 6 Fragen im Themenbereich Grundrechte und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.