Frage 12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Erklärung
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht nach Artikel 5 des Grundgesetzes und kann nicht abgeschafft werden. Sie ist durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) besonders geschützt.
Über den Themenbereich „Grundrechte"
Diese Frage gehört zum Themenbereich Grundrechte des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland". Der Test prüft Ihr Wissen über die politischen, gesellschaftlichen und historischen Grundlagen Deutschlands.