Frage 12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

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FRAGE 12 / 461
Grundrechte

Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

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Pro-Tipp: Grundrechte

"Grundrechte schützen den Einzelnen vor staatlicher Willkür. Wichtige Beispiele sind die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz. Einige Rechte gelten für alle Menschen, andere nur für deutsche Staatsbürger."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 12: Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

A. Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
B. Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
C. Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.✓ Richtige Antwort
D. Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

Erklärung

Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht nach Artikel 5 des Grundgesetzes und kann nicht abgeschafft werden. Sie ist durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) besonders geschützt.

Über den Themenbereich „Grundrechte"

Diese Frage gehört zum Themenbereich Grundrechte des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland". Der Test prüft Ihr Wissen über die politischen, gesellschaftlichen und historischen Grundlagen Deutschlands.