Frage 281: Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf ...

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FRAGE 281 / 460
Staat & Ordnung

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf ...

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 281: Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf ...

Die richtige Antwort auf Frage 281 des Einbürgerungstests lautet: „Gleichbehandlung“ (Antwort B).

A. Meinungsfreiheit
B. Gleichbehandlung✓ Richtige Antwort
C. Versammlungsfreiheit
D. Freizügigkeit

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Verletzt wird das Recht auf Gleichbehandlung. Menschen wegen ihrer Hautfarbe den Zutritt zu einem Schwimmbad zu verweigern, ist Diskriminierung und in Deutschland verboten.

Die rechtliche Grundlage ist doppelt: Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet die Benachteiligung wegen Abstammung, Rasse, Herkunft oder Glauben, und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 überträgt dieses Verbot auf Alltagsgeschäfte – also auf Läden, Gaststätten, Diskotheken, Schwimmbäder und die Wohnungssuche. Bei einem öffentlichen Schwimmbad kommt hinzu, dass die Gemeinde als Trägerin unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist.

Betroffene können Schadensersatz und Entschädigung verlangen; sie sollten Zeugen und den Vorfall dokumentieren. Beratung gibt es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Die anderen Rechte passen nicht: Meinungsfreiheit schützt Äußerungen, Versammlungsfreiheit das Demonstrieren, Freizügigkeit die Wahl des Wohnorts innerhalb Deutschlands.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 281 ist die 168. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.