Frage 280: Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie ...
Die richtige Antwort auf Frage 280 des Einbürgerungstests lautet: „Einspruch einlegen.“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Gegen einen falschen Steuerbescheid muss man Einspruch einlegen. Dafür hat man einen Monat Zeit, gerechnet ab der Bekanntgabe des Bescheids. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheids.
So geht es praktisch: Der Einspruch wird schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt eingelegt, das den Bescheid erlassen hat. Er ist kostenlos und muss begründet werden, wobei eine kurze Begründung zunächst genügt. Das Finanzamt prüft den Fall dann komplett neu. Wichtig: Der Einspruch hemmt nicht automatisch die Zahlungspflicht – wer nicht zahlen will, muss zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen. Hilft das Finanzamt nicht ab, kann man vor dem Finanzgericht klagen.
Unterstützung bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Die anderen Antworten sind falsch: Wer nichts tut, den Bescheid wegwirft oder abwartet, lässt die Frist verstreichen – danach wird der Bescheid bestandskräftig und kann kaum noch geändert werden.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 280 ist die 167. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.