Frage 247: Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?
Die richtige Antwort auf Frage 247 des Einbürgerungstests lautet: „Mutterschutz“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Der Schutz heißt Mutterschutz. Er gilt für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen und ist im Mutterschutzgesetz geregelt.
Die wichtigsten Regelungen: Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt – bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. Während dieser Zeit darf die Frau nicht arbeiten (vor der Geburt kann sie freiwillig darauf verzichten) und erhält Mutterschaftsgeld sowie einen Arbeitgeberzuschuss, sodass ihr Einkommen weiterläuft. Zusätzlich besteht ein besonderer Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt.
Nicht zu verwechseln mit der Elternzeit: Das ist die unbezahlte Freistellung von bis zu drei Jahren, die beide Elternteile nehmen können und die beantragt werden muss.
Die anderen Antworten sind keine gesetzlichen Schutzbegriffe: „Geburtsvorbereitung" ist ein Kurs, „Wochenbett" die Erholungsphase nach der Geburt.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 247 ist die 136. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.