Frage 246: Ab welchem Alter ist man in Deutschland volljährig?
Die richtige Antwort auf Frage 246 des Einbürgerungstests lautet: „18“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Deutschland ist man ab 18 Jahren volljährig. Mit dem 18. Geburtstag wird man voll geschäftsfähig, darf uneingeschränkt Verträge schließen und trägt die volle rechtliche Verantwortung für sein Handeln.
Was mit 18 dazukommt: das aktive und passive Wahlrecht bei der Bundestagswahl, der Führerschein der Klasse B, die volle Vertragsfreiheit und das Recht zu heiraten.
Manches gilt schon früher: Bei der Europawahl und in einigen Bundesländern bei Kommunal- und Landtagswahlen darf man bereits mit 16 wählen. Bedingt geschäftsfähig ist man ab 7 Jahren, strafmündig ab 14. Für 18- bis 20-Jährige kann noch das mildere Jugendstrafrecht angewendet werden.
Die anderen Antworten sind falsch: Mit 16 ist man noch nicht volljährig, 19 und 21 gelten in Deutschland nicht. Bis 1975 lag die Volljährigkeit tatsächlich bei 21 Jahren – das wurde damals geändert.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 246 ist die 135. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.