Frage 239: Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

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Staat & Ordnung

Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 239: Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

Die richtige Antwort auf Frage 239 des Einbürgerungstests lautet: „durch die "Römischen Verträge"“ (Antwort B).

A. durch die "Hamburger Verträge"
B. durch die "Römischen Verträge"✓ Richtige Antwort
C. durch die "Pariser Verträge"
D. durch die "Londoner Verträge"

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich durch die „Römischen Verträge" mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen. Sie wurden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet – daher der Name.

Die sechs Gründerstaaten waren die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Ziel war ein gemeinsamer Markt mit dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Aus der EWG entwickelte sich über die Europäische Gemeinschaft (EG) die heutige Europäische Union, die 1993 durch den Vertrag von Maastricht entstand.

Die anderen Vertragsnamen sind in diesem Zusammenhang falsch: „Hamburger Verträge" gibt es nicht; die Pariser Verträge von 1954/55 regelten die Souveränität der Bundesrepublik und ihren NATO-Beitritt; „Londoner Verträge" bezeichnen kein Abkommen zur EWG.

Merkhilfe: Rom 1957 = EWG, Maastricht 1993 = EU.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 239 ist die 128. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.