Frage 239: Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?
Die richtige Antwort auf Frage 239 des Einbürgerungstests lautet: „durch die "Römischen Verträge"“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich durch die „Römischen Verträge" mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen. Sie wurden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet – daher der Name.
Die sechs Gründerstaaten waren die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Ziel war ein gemeinsamer Markt mit dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
Aus der EWG entwickelte sich über die Europäische Gemeinschaft (EG) die heutige Europäische Union, die 1993 durch den Vertrag von Maastricht entstand.
Die anderen Vertragsnamen sind in diesem Zusammenhang falsch: „Hamburger Verträge" gibt es nicht; die Pariser Verträge von 1954/55 regelten die Souveränität der Bundesrepublik und ihren NATO-Beitritt; „Londoner Verträge" bezeichnen kein Abkommen zur EWG.
Merkhilfe: Rom 1957 = EWG, Maastricht 1993 = EU.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 239 ist die 128. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.