Frage 238: An welchen Orten arbeitet das Europäische Parlament?
Die richtige Antwort auf Frage 238 des Einbürgerungstests lautet: „Straßburg, Luxemburg und Brüssel“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Das Europäische Parlament arbeitet an drei Orten: Straßburg, Luxemburg und Brüssel.
Die Aufteilung der Aufgaben: • Straßburg (Frankreich) – offizieller Sitz, hier finden die zwölf jährlichen Plenartagungen statt. • Brüssel (Belgien) – Ausschusssitzungen, Fraktionssitzungen und zusätzliche kurze Plenartagungen; hier sitzen auch die Europäische Kommission und der Rat. • Luxemburg – Generalsekretariat mit der Verwaltung.
Diese Verteilung ist ein Kompromiss aus den Anfangsjahren der europäischen Einigung, den nur alle Mitgliedstaaten gemeinsam ändern könnten. Kritiker bemängeln den teuren „Wanderzirkus" zwischen Brüssel und Straßburg.
Die anderen Antworten sind falsch: London ist seit dem Brexit gar nicht mehr in der EU, Bern und Zürich liegen in der Schweiz, die nie EU-Mitglied war, und Paris, Rom, Wien, Bonn, Den Haag und Mailand sind keine Arbeitsorte des Parlaments.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 238 ist die 127. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.