Frage 232: Wer wird bei der Europawahl gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 232 des Einbürgerungstests lautet: „die Abgeordneten des Europäischen Parlaments“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Sie findet alle fünf Jahre statt; in Deutschland darf man seit 2024 bereits ab 16 Jahren teilnehmen. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland leben, dürfen hier wählen. Das Europäische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Rat der EU die europäischen Gesetze und wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission.
Die anderen Antworten sind falsch: • Die Europäische Kommission wird nicht direkt gewählt. Jeder Mitgliedstaat schlägt ein Mitglied vor; das Parlament bestätigt die Kommission anschließend. • Welche Länder der EU beitreten dürfen – darüber entscheiden die Mitgliedstaaten einstimmig, nicht die Wähler. • Eine europäische Verfassung – über die wird nicht abgestimmt; ein entsprechender Entwurf scheiterte 2005. Stattdessen gilt der Vertrag von Lissabon.
Merkhilfe: Bei Wahlen werden Parlamente gewählt – auch auf europäischer Ebene.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 232 ist die 27. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.