Frage 141: Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
Die richtige Antwort auf Frage 141 des Einbürgerungstests lautet: „eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Personen bei Rechtsfragen beraten und sie vor Gericht vertreten – das ist die Aufgabe einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts. Anwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege; sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten und unterliegen der Schweigepflicht. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Die anderen Antworten haben andere Rollen im Gerichtsverfahren: • Richterin/Richter – entscheidet unabhängig und neutral über den Fall; vertritt niemanden. • Staatsanwältin/Staatsanwalt – ermittelt bei Straftaten und vertritt die Anklage; sie vertritt den Staat, nicht den Angeklagten. • Schöffin/Schöffe – ehrenamtlicher Richter, der mitentscheidet, aber nicht berät.
Merkhilfe für die Rollen im Strafprozess: Der Staatsanwalt klagt an, der Anwalt verteidigt, der Richter urteilt, die Schöffen urteilen mit.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 141 ist die 72. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.