Frage 133: Was ist bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland erlaubt?
Die richtige Antwort auf Frage 133 des Einbürgerungstests lautet: „Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Erlaubt ist, durch Briefwahl seine Stimme abzugeben. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann oder möchte, beantragt Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde – häufig direkt über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online. Einen Grund muss man dafür nicht angeben. Der Anteil der Briefwähler liegt inzwischen bei deutlich über einem Drittel.
Die anderen Antworten sind nicht erlaubt: • Der Ehemann wählt für seine Frau mit – ausgeschlossen. Jede Person wählt persönlich und geheim. Eine Stellvertretung gibt es nicht; wer körperlich Hilfe benötigt, darf eine selbst gewählte Vertrauensperson hinzuziehen, die aber nur die eigene Entscheidung umsetzt. • Telefonisch wählen – gibt es in Deutschland nicht. Auch eine Wahl über das Internet ist nicht vorgesehen, weil sich Geheimhaltung und Nachvollziehbarkeit nicht sicher genug gewährleisten lassen. • Kinder ab 14 Jahren – das Mindestalter für die Bundestagswahl ist 18.
Merkhilfe: Nur zwei Wege – persönlich im Wahllokal oder per Brief.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 133 ist die 26. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.