Frage 130: Welcher Stimmzettel wäre bei einer Bundestagswahl gültig?
Die richtige Antwort auf Frage 130 des Einbürgerungstests lautet: „1“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Gültig ist Stimmzettel 1. Ein Stimmzettel bei der Bundestagswahl ist nur dann gültig, wenn der Wille der wählenden Person eindeutig erkennbar ist. Das heißt konkret: je genau ein Kreuz – eines links bei der Erststimme (Direktkandidat) und eines rechts bei der Zweitstimme (Partei).
Ungültig wird ein Stimmzettel unter anderem, wenn: • in einer Spalte mehrere Kreuze gesetzt sind, denn dann ist der Wille nicht eindeutig, • der Zettel durchgestrichen oder zerrissen ist, • zusätzliche Bemerkungen, Namen oder Zeichen daraufgeschrieben wurden – das könnte die Geheimhaltung der Wahl gefährden, • ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet wird.
Ein leerer Stimmzettel ist übrigens ebenfalls ungültig; man spricht dann von einer ungültigen Stimme, die nicht in die Sitzverteilung einfließt.
Merkhilfe: Zwei Kreuze, eines pro Spalte, sonst nichts auf dem Zettel.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 130 ist die 25. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.
