Frage 128: Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man ...
Erklärung
Die vom Volk gewählten Parlamentsmitglieder nennt man Abgeordnete. Sie vertreten die Interessen der Bürger im Parlament.
Über den Themenbereich „Staat & Ordnung"
Diese Frage gehört zum Themenbereich Staat & Ordnung des offiziellen Einbürgerungstests „Leben in Deutschland". Der Test prüft Ihr Wissen über die politischen, gesellschaftlichen und historischen Grundlagen Deutschlands.