Frage 128: Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man ...
Die richtige Antwort auf Frage 128 des Einbürgerungstests lautet: „Abgeordnete.“ (Antwort A).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man Abgeordnete. Im Bundestag vertreten sie nach Artikel 38 des Grundgesetzes „das ganze Volk" und sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" – das ist das freie Mandat. Deshalb darf eine Partei einen Abgeordneten nicht zwingen, in einer bestimmten Weise abzustimmen.
Die anderen Antworten bezeichnen andere Ämter: • Kanzlerin/Kanzler – Regierungschef, vom Bundestag gewählt. • Botschafterin/Botschafter – diplomatische Vertretung Deutschlands im Ausland; ernannt, nicht gewählt. • Ministerpräsidentin/Ministerpräsident – Regierungschef eines Bundeslandes, vom jeweiligen Landtag gewählt.
Abgeordnete gibt es auf mehreren Ebenen: im Bundestag, in den Landtagen und im Europäischen Parlament. Gemeinsam ist ihnen, dass sie direkt gewählt werden.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 128 ist die 62. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.