Frage 117: Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?
Die richtige Antwort auf Frage 117 des Einbürgerungstests lautet: „5%“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Parteien müssen mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten, um in den Deutschen Bundestag einzuziehen. Diese Regel heißt 5%-Hürde oder Sperrklausel. Sie steht nicht im Grundgesetz, sondern im Bundeswahlgesetz.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Gewinnt eine Partei mindestens drei Direktmandate über Erststimmen, zieht sie auch dann mit ihrem vollen Zweitstimmenanteil ins Parlament ein, wenn sie unter 5 Prozent bleibt („Grundmandatsklausel").
Die 5%-Hürde gilt ebenso für die Landtagswahlen. Bei Kommunalwahlen gibt es sie in der Regel nicht – dort können auch sehr kleine Gruppierungen Sitze erhalten.
Die anderen Zahlen (3%, 4%, 6%) sind falsch. Bei der Europawahl gibt es in Deutschland derzeit gar keine Sperrklausel, weshalb dort auch Kleinstparteien Mandate gewinnen.
Merkhilfe: 5 Prozent – dieselbe Zahl gilt auch für den Fraktionsstatus im Bundestag.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 117 ist die 17. von 27 Fragen im Themenbereich Wahlen und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.