Frage 111: Welche Handlungen mit Bezug auf den Staat Israel sind in Deutschland verboten?
Die richtige Antwort auf Frage 111 des Einbürgerungstests lautet: „der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Verboten ist in Deutschland der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels. Ein solcher Aufruf erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und kann je nach Fall auch als Aufforderung zu Straftaten oder Billigung von Völkermord verfolgt werden. Er richtet sich gegen das Existenzrecht eines Staates und gegen Menschen jüdischen Glaubens.
Erlaubt und ausdrücklich von der Meinungsfreiheit geschützt sind dagegen: • Kritik an der Politik Israels – wie Kritik an der Politik jedes anderen Staates. • Diskussionen über die Politik Israels – auch kontroverse. • Das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück – Ausdruck der Meinungsfreiheit.
Die Grenze verläuft also zwischen Kritik an Politik (erlaubt) und dem Absprechen des Existenzrechts bzw. Aufruf zur Vernichtung (strafbar).
Diese Frage gehört zu den 2024 neu aufgenommenen Fragen zu Antisemitismus und dem Verhältnis zu Israel.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 111 ist die 60. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.