Frage 110: Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 110 des Einbürgerungstests lautet: „4 Jahre“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Der Deutsche Bundestag wird für vier Jahre gewählt (Artikel 39 Grundgesetz). Nach Ablauf dieser Wahlperiode finden Neuwahlen statt. Die letzte Bundestagswahl fand im Februar 2025 statt.
Diese Frage erscheint im offiziellen Katalog in zwei fast identischen Varianten – nur die falschen Antwortmöglichkeiten unterscheiden sich. Die richtige Antwort ist beide Male 4 Jahre. Lassen Sie sich nicht davon verwirren, dass hier „5 Jahre" als Option auftaucht: Fünf Jahre ist die Amtszeit des Bundespräsidenten und die Wahlperiode des Europäischen Parlaments, nicht die des Bundestages.
Auch die Landtage der Bundesländer werden übrigens meist für fünf Jahre gewählt – ein weiterer möglicher Verwechslungspunkt.
Merkhilfe zum Einprägen der Zahlen: • Bundestag: 4 Jahre • Bundespräsident: 5 Jahre (einmal wiederwählbar) • Europäisches Parlament: 5 Jahre • Die meisten Landtage: 5 Jahre
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 110 ist die 24. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.