Frage 96: Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
Die richtige Antwort auf Frage 96 des Einbürgerungstests lautet: „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Wer den Holocaust leugnet, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Grundlage ist § 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung): Strafbar macht sich, wer den unter der NS-Herrschaft begangenen Völkermord öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost und damit den öffentlichen Frieden stört.
Die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 schützt das nicht. Der Grund: Die Leugnung des Holocaust ist keine Meinung, sondern die Behauptung einer erwiesen unwahren Tatsache – und sie greift die Würde der Opfer und ihrer Nachkommen an. Deutschland zieht hier aus seiner Geschichte eine bewusst engere Grenze als viele andere Länder.
Die anderen Antworten sind falsch: Es handelt sich um eine Straftat, nicht um eine Ordnungswidrigkeit, es werden keine Sozialleistungen gekürzt, und erlaubt ist die Leugnung keinesfalls.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 96 ist die 52. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.