Frage 40: Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne?
Die richtige Antwort auf Frage 40 des Einbürgerungstests lautet: „Einigkeit und Recht und Freiheit ...“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die deutsche Nationalhymne beginnt mit den Worten „Einigkeit und Recht und Freiheit …". Gesungen wird ausschließlich die dritte Strophe des „Lieds der Deutschen", das Hoffmann von Fallersleben 1841 dichtete. Die Melodie stammt von Joseph Haydn.
Die ersten beiden Strophen werden heute nicht mehr gesungen – die erste („Deutschland, Deutschland über alles") ist durch den Missbrauch im Nationalsozialismus historisch belastet.
Die anderen Antworten gehören zu anderen Liedern: • „Völker, hört die Signale" – aus der *Internationale*, der Hymne der Arbeiterbewegung. • „Freude schöner Götterfunken" – Schillers *Ode an die Freude*, vertont von Beethoven; heute die Europahymne. • „Deutschland einig Vaterland" – aus *Auferstanden aus Ruinen*, der Hymne der DDR.
Merkhilfe: Die drei Werte der Hymne – Einigkeit, Recht, Freiheit – stehen auch auf dem Rand der 2-Euro-Münzen deutscher Prägung.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 40 ist die 21. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.