Frage 285: Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
Die richtige Antwort auf Frage 285 des Einbürgerungstests lautet: „Umsatzsteuer“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Frau Frost muss keine Umsatzsteuer von ihrem Gehalt bezahlen. Die Umsatzsteuer – im Alltag meist Mehrwertsteuer genannt – fällt beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an, nicht auf Arbeitseinkommen. Sie beträgt in Deutschland 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent auf Lebensmittel, Bücher und einige andere Güter. Unternehmerinnen und Unternehmer führen sie ab; Arbeitnehmerinnen zahlen sie nur indirekt beim Einkaufen.
Vom Gehalt abgezogen werden dagegen: • Lohnsteuer – die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. • Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, dazu Pflegeversicherung.
Diese vier Sozialversicherungen bilden zusammen mit der Unfallversicherung das deutsche Sozialsystem. Bei Angestellten werden die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und direkt vom Bruttolohn einbehalten – daher der Unterschied zwischen Brutto und Netto.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 285 ist die 171. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.