Frage 283: Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?
Die richtige Antwort auf Frage 283 des Einbürgerungstests lautet: „Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Bei einer falschen Rechnung von einer deutschen Behörde gilt: Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
So funktioniert es: Der Widerspruch geht schriftlich an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und zwar in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Die genaue Frist und die zuständige Stelle stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheids – dieser Abschnitt lohnt immer einen Blick. Der Widerspruch ist kostenlos und sollte kurz begründet werden. Die Behörde prüft dann erneut; hilft sie nicht ab, entscheidet die Widerspruchsbehörde, und danach steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen.
Bei Steuerbescheiden heißt derselbe Rechtsbehelf Einspruch – gemeint ist dasselbe Prinzip.
Die anderen Antworten sind falsch und gefährlich: Wer die Rechnung liegen lässt, sie zurückschickt oder zum falschen Amt geht, lässt die Frist verstreichen. Danach wird der Bescheid bestandskräftig und muss bezahlt werden, auch wenn er falsch war.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 283 ist die 169. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.