Frage 258: Was darf das Jugendamt in Deutschland?
Die richtige Antwort auf Frage 258 des Einbürgerungstests lautet: „Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Das Jugendamt kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen. Man nennt das Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII). Sie ist allerdings das letzte Mittel und nur bei einer akuten Gefährdung des Kindeswohls erlaubt; dauerhafte Entscheidungen über das Sorgerecht trifft anschließend ein Familiengericht.
Rechtlich beruht das auf dem Wächteramt des Staates aus Artikel 6 des Grundgesetzes: Erziehung ist zuerst Sache der Eltern, aber der Staat muss einschreiten, wenn Kinder in Gefahr sind. In den allermeisten Fällen arbeitet das Jugendamt jedoch unterstützend – mit Beratung, Familienhilfe und Vermittlung von Betreuungsangeboten.
Die anderen Antworten beschreiben Aufgaben anderer Stellen: • Schulwahl – Sache der Eltern, in Abstimmung mit der Schule. • Kindergeld – wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. • Kindergartenkontrolle – es gibt keine Kindergartenpflicht, also auch nichts zu kontrollieren.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 258 ist die 147. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.