Frage 256: Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
Die richtige Antwort auf Frage 256 des Einbürgerungstests lautet: „eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Für ein Restaurant braucht das Ehepaar unbedingt eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde. Sie wird umgangssprachlich auch Konzession genannt und beim Ordnungs- oder Gewerbeamt beantragt.
Erforderlich ist sie vor allem, weil Alkohol ausgeschenkt werden soll. Geprüft werden dabei die persönliche Zuverlässigkeit der Antragsteller, die Eignung der Räume – Hygiene, Toiletten, Brandschutz – und die Teilnahme an einer Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer über lebensmittelrechtliche Vorschriften. Hinzu kommen eine Gewerbeanmeldung, die Anmeldung beim Finanzamt und eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.
Dahinter steht ein allgemeines Prinzip: In Deutschland gilt Gewerbefreiheit, aber für Tätigkeiten mit Risiken für Gesundheit oder Sicherheit braucht man eine Erlaubnis.
Die anderen Antworten sind falsch: Die Polizei erteilt keine Gewerbeerlaubnisse, Parteien haben damit nichts zu tun, und das Einwohnermeldeamt ist nur für Wohnsitzfragen zuständig.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 256 ist die 145. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.