Frage 234: Wo ist ein Sitz des Europäischen Parlaments?
Die richtige Antwort auf Frage 234 des Einbürgerungstests lautet: „Straßburg“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Ein Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg in Frankreich. Dort finden die zwölf jährlichen Plenartagungen statt – Straßburg ist der offizielle Hauptsitz.
Das Parlament arbeitet allerdings an drei Orten: Die Plenarsitzungen sind in Straßburg, die Ausschusssitzungen und zusätzliche Plenartagungen in Brüssel, und das Generalsekretariat mit der Verwaltung sitzt in Luxemburg. Diese Aufteilung ist historisch gewachsen und politisch umstritten, weil der monatliche Umzug zwischen Brüssel und Straßburg viel Geld kostet. Eine Änderung müssten alle Mitgliedstaaten einstimmig beschließen.
Straßburg wurde bewusst gewählt: Die Stadt im Elsass wechselte mehrfach zwischen Deutschland und Frankreich und steht deshalb symbolisch für die deutsch-französische Aussöhnung.
Die anderen Antworten sind falsch: London gehört seit dem Brexit nicht mehr zur EU, Paris und Berlin sind nationale Hauptstädte ohne Parlamentssitz.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 234 ist die 124. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.