Frage 173: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied ...
Die richtige Antwort auf Frage 173 des Einbürgerungstests lautet: „der Europäischen Union (EU).“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied der Europäischen Union. Genauer: Sie gehörte zu den sechs Gründerstaaten der Vorläuferorganisationen – der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die Römischen Verträge (1957) – und war 1993 auch bei der Gründung der EU durch den Vertrag von Maastricht dabei.
Die anderen Antworten sind falsch: • NATO – 1949 von zwölf Staaten gegründet; die Bundesrepublik trat erst 1955 bei. • Vereinte Nationen – 1945 gegründet; die beiden deutschen Staaten wurden erst 1973 Mitglied. • Warschauer Pakt – das östliche Militärbündnis; Mitglied war die DDR, nicht die Bundesrepublik.
Die europäische Einigung war für die junge Bundesrepublik zentral: Sie führte das Land nach dem Krieg zurück in die Staatengemeinschaft und sollte künftige Kriege in Europa unmöglich machen.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 173 ist die 94. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.