Frage 150: Eine Gerichtsschöffin/ein Gerichtsschöffe in Deutschland ist ...
Die richtige Antwort auf Frage 150 des Einbürgerungstests lautet: „eine ehrenamtliche Richterin/ein ehrenamtlicher Richter.“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Eine Gerichtsschöffin oder ein Gerichtsschöffe ist eine ehrenamtliche Richterin oder ein ehrenamtlicher Richter. Schöffen haben keine juristische Ausbildung, sitzen in der Hauptverhandlung aber gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden mit gleichem Stimmrecht über Schuld und Strafe.
Gewählt werden sie für fünf Jahre aus Vorschlagslisten der Gemeinden. Das Amt ist ein Ehrenamt mit Pflichtcharakter: Wer gewählt wird, kann nur aus wichtigem Grund ablehnen. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Mindestalter von 25 Jahren.
Der Sinn dahinter: Rechtsprechung soll nicht allein Sache von Fachleuten sein. Laien bringen Lebenserfahrung und die Sicht der Bevölkerung ein – ein Stück direkt gelebter Demokratie in der Justiz.
Die anderen Antworten sind falsch: Ein Schöffe ist weder Stellvertreter des Bürgermeisters noch Mitglied des Gemeinderats, und er hat gerade nicht Jura studiert – das unterscheidet ihn vom Berufsrichter.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 150 ist die 81. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.