Frage 104: Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

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FRAGE 104 / 460
Staat & Ordnung

Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

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Pro-Tipp: Staat & Ordnung

"Dieser Bereich umfasst die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehören Gesetze, Pflichten und die staatliche Struktur. Ein zentrales Thema ist der Föderalismus – die Aufteilung der Macht zwischen Bund und den 16 Bundesländern."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 104: Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

Die richtige Antwort auf Frage 104 des Einbürgerungstests lautet: „Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.“ (Antwort D).

A. Die Frau ist lange krank und arbeitsunfähig.
B. Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit.
C. Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszeit.
D. Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Kein zulässiger Kündigungsgrund ist, dass die Frau ein Kind bekommt. Schwangere genießen in Deutschland besonderen Mutterschutz: Nach dem Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig, sobald der Arbeitgeber davon weiß. Eine solche Kündigung wäre zudem eine Diskriminierung wegen des Geschlechts nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Die anderen drei Gründe können dagegen – unter bestimmten Voraussetzungen und nach vorheriger Abmahnung – eine Kündigung rechtfertigen: • Lange Krankheit und Arbeitsunfähigkeit – in engen Grenzen als personenbedingte Kündigung möglich. • Häufige Verspätungen – verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnung. • Private Erledigungen während der Arbeitszeit – ebenfalls ein Verhaltensverstoß.

Wer sich zu Unrecht gekündigt fühlt, kann binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 104 ist die 59. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.