Frage 104: Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?
Die richtige Antwort auf Frage 104 des Einbürgerungstests lautet: „Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Kein zulässiger Kündigungsgrund ist, dass die Frau ein Kind bekommt. Schwangere genießen in Deutschland besonderen Mutterschutz: Nach dem Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig, sobald der Arbeitgeber davon weiß. Eine solche Kündigung wäre zudem eine Diskriminierung wegen des Geschlechts nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Die anderen drei Gründe können dagegen – unter bestimmten Voraussetzungen und nach vorheriger Abmahnung – eine Kündigung rechtfertigen: • Lange Krankheit und Arbeitsunfähigkeit – in engen Grenzen als personenbedingte Kündigung möglich. • Häufige Verspätungen – verhaltensbedingte Kündigung nach Abmahnung. • Private Erledigungen während der Arbeitszeit – ebenfalls ein Verhaltensverstoß.
Wer sich zu Unrecht gekündigt fühlt, kann binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 104 ist die 59. von 184 Fragen im Themenbereich Staat & Ordnung und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.