Frage 58: Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?

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Politik

Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?

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Pro-Tipp: Politik

"Die politische Ordnung in Deutschland basiert auf der parlamentarischen Demokratie. Für den Test ist es wichtig, die Rollen von Bundestag, Bundesrat und der Regierung zu verstehen. Merken Sie sich: Der Bundestag wird direkt vom Volk gewählt."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 58: Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?

Die richtige Antwort auf Frage 58 des Einbürgerungstests lautet: „die Bundespräsidentin/der Bundespräsident“ (Antwort B).

A. die Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichts
B. die Bundespräsidentin/der Bundespräsident✓ Richtige Antwort
C. die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident
D. die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Ministerinnen und Minister der Bundesregierung werden von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten ernannt – allerdings auf Vorschlag der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Das steht in Artikel 64 des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat dabei kein freies Auswahlrecht: Er kann sich die Ministerinnen und Minister nicht selbst aussuchen, sondern ist an den Vorschlag gebunden. Nach herrschender Auffassung steht ihm lediglich ein formelles Prüfungsrecht zu – er prüft also, ob die persönlichen Voraussetzungen für das Amt erfüllt sind, trifft aber keine politische Auswahl. Wer im Kabinett sitzt, bestimmt also faktisch die Kanzlerin oder der Kanzler.

Diese Frage prüft das Zusammenspiel der Verfassungsorgane. Die Reihenfolge ist: Der Bundestag wählt den Kanzler → der Kanzler schlägt die Minister vor → der Bundespräsident ernennt sie.

Die anderen Antworten sind falsch: • Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts leitet das Gericht und hat mit Personalfragen der Regierung nichts zu tun. • Die Bundesratspräsidentin vertritt die Länderkammer. • Die Bundestagspräsidentin leitet das Parlament.

Merkhilfe: Ernennen und Entlassen von Ministern ist immer Sache des Bundespräsidenten – aber nur auf Vorschlag des Kanzlers.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 58 ist die 8. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.