Frage 58: Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
Die richtige Antwort auf Frage 58 des Einbürgerungstests lautet: „die Bundespräsidentin/der Bundespräsident“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Ministerinnen und Minister der Bundesregierung werden von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten ernannt – allerdings auf Vorschlag der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Das steht in Artikel 64 des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat dabei kein freies Auswahlrecht: Er kann sich die Ministerinnen und Minister nicht selbst aussuchen, sondern ist an den Vorschlag gebunden. Nach herrschender Auffassung steht ihm lediglich ein formelles Prüfungsrecht zu – er prüft also, ob die persönlichen Voraussetzungen für das Amt erfüllt sind, trifft aber keine politische Auswahl. Wer im Kabinett sitzt, bestimmt also faktisch die Kanzlerin oder der Kanzler.
Diese Frage prüft das Zusammenspiel der Verfassungsorgane. Die Reihenfolge ist: Der Bundestag wählt den Kanzler → der Kanzler schlägt die Minister vor → der Bundespräsident ernennt sie.
Die anderen Antworten sind falsch: • Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts leitet das Gericht und hat mit Personalfragen der Regierung nichts zu tun. • Die Bundesratspräsidentin vertritt die Länderkammer. • Die Bundestagspräsidentin leitet das Parlament.
Merkhilfe: Ernennen und Entlassen von Ministern ist immer Sache des Bundespräsidenten – aber nur auf Vorschlag des Kanzlers.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 58 ist die 8. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.