Frage 57: Wer wird meistens zur Präsidentin/zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 57 des Einbürgerungstests lautet: „eine Abgeordnete/ein Abgeordneter der stärksten Fraktion“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten des Deutschen Bundestages wird meistens eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter der stärksten Fraktion gewählt. Das ist kein Gesetz, sondern eine feste parlamentarische Tradition. Die Wahl findet in der konstituierenden Sitzung nach jeder Bundestagswahl statt.
Das Amt ist bedeutender, als viele denken: Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident leitet die Sitzungen, wahrt die Ordnung im Parlament, vertritt den Bundestag nach außen und übt das Hausrecht im Reichstagsgebäude aus. Protokollarisch ist es das zweithöchste Amt im Staat – direkt nach dem Bundespräsidenten und noch vor dem Bundeskanzler.
Die anderen Antworten sind falsch: • Die älteste Abgeordnete eröffnet traditionell nur die erste Sitzung als Alterspräsident, wird aber nicht automatisch gewählt. • Ein Ministerpräsident eines Bundeslandes sitzt gar nicht im Bundestag. • Eine ehemalige Kanzlerin hat keinen Anspruch auf das Amt.
Merkhilfe: Stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 57 ist die 7. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.