Frage 360: Welche Senatorin/welchen Senator hat Hamburg nicht?

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FRAGE 360 / 460
Hamburg: Staat & Ordnung

Welche Senatorin/welchen Senator hat Hamburg nicht?

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Pro-Tipp: Hamburg: Staat & Ordnung

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 360: Welche Senatorin/welchen Senator hat Hamburg nicht?

Die richtige Antwort auf Frage 360 des Einbürgerungstests lautet: „Senatorin/Senator für Außenbeziehungen“ (Antwort B).

A. Justizsenatorin/Justizsenator
B. Senatorin/Senator für Außenbeziehungen✓ Richtige Antwort
C. Finanzsenatorin/Finanzsenator
D. Innensenatorin/Innensenator

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Hamburg hat keine Senatorin/Senator für Außenbeziehungen.

Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes: Außenpolitik ist ausschließlich Sache des Bundes. Nur der Bund vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten, schließt völkerrechtliche Verträge und unterhält Botschaften. Deshalb gibt es in keinem Bundesland ein Außenministerium – und ebenso wenig ein Verteidigungsministerium, denn auch die Bundeswehr ist Bundessache.

Sehr wohl gibt es dagegen in jedem Land eine Senatorin/Senator für Justiz, Finanzen und Inneres – diese Bereiche gehören zu den Kernaufgaben der Länder. Hinzu kommen je nach Land Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt oder Verkehr.

Hamburg führt den offiziellen Titel „Freie und Hansestadt" – ein Hinweis auf die lange Tradition als selbstständige Handelsstadt im Hansebund.

Merkhilfe: Was Deutschland nach außen vertritt oder verteidigt, macht der Bund. Alles andere teilen sich Bund und Länder.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 360 ist die 8. der 10 offiziellen Landesfragen für Hamburg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Hamburg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Hamburg-Übersicht.