Frage 359: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef des Stadtstaates Hamburg?
Die richtige Antwort auf Frage 359 des Einbürgerungstests lautet: „Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Hamburg heißt die Regierungschefin oder der Regierungschef Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister.
Das ist eine Besonderheit der Stadtstaaten: Weil Stadt und Land zusammenfallen, trägt der Regierungschef einen Bürgermeistertitel – obwohl er einem ganzen Bundesland vorsteht. In Berlin heißt er „Regierender Bürgermeister", in Hamburg und Bremen „Erster Bürgermeister" bzw. „Präsident des Senats". Die Regierung selbst heißt dort Senat, ihre Mitglieder Senatorinnen und Senatoren.
Gewählt wird diese Person vom Landesparlament, nicht direkt vom Volk – genau wie auf Bundesebene der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird.
Hamburg führt den offiziellen Titel „Freie und Hansestadt" – ein Hinweis auf die lange Tradition als selbstständige Handelsstadt im Hansebund.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 359 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Hamburg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Hamburg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Hamburg-Übersicht.