Frage 353: Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Hamburg gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 353 des Einbürgerungstests lautet: „5“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Hamburg wird die Bürgerschaft für 5 Jahre gewählt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bund: Der Bundestag wird nur für vier Jahre gewählt, die Landesparlamente dagegen meist für fünf. Achten Sie im Test genau darauf, ob nach dem Bundestag oder nach dem Landesparlament gefragt wird.
Die Bürgerschaft beschließt die Landesgesetze, kontrolliert die Landesregierung, entscheidet über den Landeshaushalt und wählt die Regierungschefin oder den Regierungschef. Zuständig ist das Land vor allem für Schule, Hochschule, Polizei und Kultur.
Hamburg führt den offiziellen Titel „Freie und Hansestadt" – ein Hinweis auf die lange Tradition als selbstständige Handelsstadt im Hansebund.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 353 ist die 3. der 10 offiziellen Landesfragen für Hamburg. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Hamburg ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Hamburg-Übersicht.