Frage 330: Welche Senatorin/welchen Senator hat Berlin nicht?
Die richtige Antwort auf Frage 330 des Einbürgerungstests lautet: „Senatorin/Senator für Außenbeziehungen“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Berlin hat keine Senatorin/Senator für Außenbeziehungen.
Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes: Außenpolitik ist ausschließlich Sache des Bundes. Nur der Bund vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten, schließt völkerrechtliche Verträge und unterhält Botschaften. Deshalb gibt es in keinem Bundesland ein Außenministerium – und ebenso wenig ein Verteidigungsministerium, denn auch die Bundeswehr ist Bundessache.
Sehr wohl gibt es dagegen in jedem Land eine Senatorin/Senator für Justiz, Finanzen und Inneres – diese Bereiche gehören zu den Kernaufgaben der Länder. Hinzu kommen je nach Land Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt oder Verkehr.
Berlin war von 1961 bis 1989 durch die Mauer geteilt; seit 1990 ist es wieder eine Stadt und das bevölkerungsreichste Bundesland nach Einwohnern einer einzelnen Stadt.
Merkhilfe: Was Deutschland nach außen vertritt oder verteidigt, macht der Bund. Alles andere teilen sich Bund und Länder.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 330 ist die 8. der 10 offiziellen Landesfragen für Berlin. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Berlin ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Berlin-Übersicht.