Frage 323: Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 323 des Einbürgerungstests lautet: „5“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Berlin wird das Abgeordnetenhaus für 5 Jahre gewählt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bund: Der Bundestag wird nur für vier Jahre gewählt, die Landesparlamente dagegen meist für fünf. Achten Sie im Test genau darauf, ob nach dem Bundestag oder nach dem Landesparlament gefragt wird.
Das Abgeordnetenhaus beschließt die Landesgesetze, kontrolliert die Landesregierung, entscheidet über den Landeshaushalt und wählt die Regierungschefin oder den Regierungschef. Zuständig ist das Land vor allem für Schule, Hochschule, Polizei und Kultur.
Berlin war von 1961 bis 1989 durch die Mauer geteilt; seit 1990 ist es wieder eine Stadt und das bevölkerungsreichste Bundesland nach Einwohnern einer einzelnen Stadt.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 323 ist die 3. der 10 offiziellen Landesfragen für Berlin. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Berlin ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Berlin-Übersicht.