Frage 329: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef des Stadtstaates Berlin?
Die richtige Antwort auf Frage 329 des Einbürgerungstests lautet: „Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Berlin heißt die Regierungschefin oder der Regierungschef Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister.
Das ist eine Besonderheit der Stadtstaaten: Weil Stadt und Land zusammenfallen, trägt der Regierungschef einen Bürgermeistertitel – obwohl er einem ganzen Bundesland vorsteht. In Berlin heißt er „Regierender Bürgermeister", in Hamburg und Bremen „Erster Bürgermeister" bzw. „Präsident des Senats". Die Regierung selbst heißt dort Senat, ihre Mitglieder Senatorinnen und Senatoren.
Gewählt wird diese Person vom Landesparlament, nicht direkt vom Volk – genau wie auf Bundesebene der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird.
Berlin war von 1961 bis 1989 durch die Mauer geteilt; seit 1990 ist es wieder eine Stadt und das bevölkerungsreichste Bundesland nach Einwohnern einer einzelnen Stadt.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 329 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Berlin. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Berlin ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Berlin-Übersicht.