Frage 83: Wer wählt die deutsche Bundeskanzlerin/den deutschen Bundeskanzler?
Die richtige Antwort auf Frage 83 des Einbürgerungstests lautet: „der Bundestag“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Grundlage ist Artikel 63 des Grundgesetzes: Nach einer Bundestagswahl schlägt der Bundespräsident eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor, und die Abgeordneten stimmen ab. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages erhält.
Die anderen Antworten sind falsch: • Das Volk wählt nur die Abgeordneten – der Kanzler wird indirekt bestimmt. Wer bei der Bundestagswahl seine Stimme abgibt, wählt also eine Partei und beeinflusst damit, wer Kanzler werden kann, aber wählt den Kanzler nicht selbst. • Die Bundesversammlung ist ausschließlich für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig. • Die Bundesregierung kann sich nicht selbst wählen – sie entsteht ja erst durch diese Wahl.
Diese Frage kommt im Katalog in mehreren Varianten vor. Die Antwort ist immer dieselbe: der Bundestag.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 83 ist die 17. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.