Frage 81: Wer wählt die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler in Deutschland?
Die richtige Antwort auf Frage 81 des Einbürgerungstests lautet: „der Bundestag“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählt der Bundestag. Das steht in Artikel 63 des Grundgesetzes: Der Bundespräsident schlägt eine Person vor, und die Abgeordneten des Bundestages wählen sie mit der Mehrheit ihrer Mitglieder – der sogenannten Kanzlermehrheit.
Die anderen Antworten sind falsch: • Das Volk wählt den Kanzler nicht direkt. Das ist einer der häufigsten Irrtümer. Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten; diese wählen dann den Kanzler. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, keine Präsidialdemokratie wie die USA oder Frankreich. • Die Bundesversammlung wählt ausschließlich den Bundespräsidenten – sie tritt nur zu diesem Zweck zusammen. • Der Bundesrat vertritt die Länder bei der Gesetzgebung und ist an der Kanzlerwahl nicht beteiligt.
Merkhilfe für zwei häufige Fragen: Bundestag wählt den Bundeskanzler. Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 81 ist die 16. von 27 Fragen im Themenbereich Politik und gehört zu den 300 allgemeinen Fragen des offiziellen Gesamtfragenkatalogs, aus denen 30 Ihrer 33 Prüfungsfragen zufällig ausgewählt werden.