Frage 460: Welche Ministerin/welchen Minister hat Thüringen nicht?
Die richtige Antwort auf Frage 460 des Einbürgerungstests lautet: „Außenministerin/Außenminister“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Thüringen hat keine Außenministerin/Außenminister.
Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes: Außenpolitik ist ausschließlich Sache des Bundes. Nur der Bund vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten, schließt völkerrechtliche Verträge und unterhält Botschaften. Deshalb gibt es in keinem Bundesland ein Außenministerium – und ebenso wenig ein Verteidigungsministerium, denn auch die Bundeswehr ist Bundessache.
Sehr wohl gibt es dagegen in jedem Land eine Ministerin/Minister für Justiz, Finanzen und Inneres – diese Bereiche gehören zu den Kernaufgaben der Länder. Hinzu kommen je nach Land Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt oder Verkehr.
Thüringen wird wegen seiner ausgedehnten Wälder „das grüne Herz Deutschlands" genannt; in Weimar wirkten Goethe und Schiller, und dort wurde 1919 die Weimarer Republik gegründet.
Merkhilfe: Was Deutschland nach außen vertritt oder verteidigt, macht der Bund. Alles andere teilen sich Bund und Länder.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 460 ist die 2. der 10 offiziellen Landesfragen für Thüringen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Thüringen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Thüringen-Übersicht.