Frage 459: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Thüringen?

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FRAGE 459 / 460
Thüringen: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Thüringen?

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Pro-Tipp: Thüringen: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 459: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Thüringen?

Die richtige Antwort auf Frage 459 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Thüringen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Thüringen ist ein Flächenland, und in allen 13 Flächenländern gilt diese Bezeichnung. Nur die drei Stadtstaaten weichen ab: Berlin hat einen Regierenden Bürgermeister, Hamburg einen Ersten Bürgermeister, Bremen einen Präsidenten des Senats.

Gewählt wird sie oder er vom Thüringer Landtag in Erfurt für fünf Jahre. Die Aufgaben: Leitung der Landesregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Richtlinien der Landespolitik und Vertretung Thüringens im Bundesrat, wo das Land vier Stimmen hat.

Zur Wahl selbst: Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen des Landtags erhält. Kommt keine Mehrheit zustande, sind Neuwahlen möglich – Thüringen hat dabei in den vergangenen Jahren gezeigt, wie anspruchsvoll Regierungsbildung ohne klare Mehrheiten sein kann.

Merkhilfe: Flächenland = Ministerpräsident, Stadtstaat = Bürgermeister.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 459 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Thüringen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Thüringen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Thüringen-Übersicht.