Frage 459: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Thüringen?
Die richtige Antwort auf Frage 459 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Thüringen heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
Thüringen ist ein Flächenland, und in allen 13 Flächenländern gilt diese Bezeichnung. Nur die drei Stadtstaaten weichen ab: Berlin hat einen Regierenden Bürgermeister, Hamburg einen Ersten Bürgermeister, Bremen einen Präsidenten des Senats.
Gewählt wird sie oder er vom Thüringer Landtag in Erfurt für fünf Jahre. Die Aufgaben: Leitung der Landesregierung, Ernennung der Ministerinnen und Minister, Richtlinien der Landespolitik und Vertretung Thüringens im Bundesrat, wo das Land vier Stimmen hat.
Zur Wahl selbst: Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen des Landtags erhält. Kommt keine Mehrheit zustande, sind Neuwahlen möglich – Thüringen hat dabei in den vergangenen Jahren gezeigt, wie anspruchsvoll Regierungsbildung ohne klare Mehrheiten sein kann.
Merkhilfe: Flächenland = Ministerpräsident, Stadtstaat = Bürgermeister.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 459 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Thüringen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Thüringen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Thüringen-Übersicht.