Frage 450: Welche Ministerin/welchen Minister hat Schleswig-Holstein nicht?
Die richtige Antwort auf Frage 450 des Einbürgerungstests lautet: „Außenministerin/Außenminister“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Schleswig-Holstein hat keine Außenministerin/Außenminister.
Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes: Außenpolitik ist ausschließlich Sache des Bundes. Nur der Bund vertritt Deutschland gegenüber anderen Staaten, schließt völkerrechtliche Verträge und unterhält Botschaften. Deshalb gibt es in keinem Bundesland ein Außenministerium – und ebenso wenig ein Verteidigungsministerium, denn auch die Bundeswehr ist Bundessache.
Sehr wohl gibt es dagegen in jedem Land eine Ministerin/Minister für Justiz, Finanzen und Inneres – diese Bereiche gehören zu den Kernaufgaben der Länder. Hinzu kommen je nach Land Ressorts für Bildung, Wirtschaft, Soziales, Umwelt oder Verkehr.
Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland, grenzt als einziges an zwei Meere – Nord- und Ostsee – und an Dänemark; die dänische Minderheit genießt dort besondere Rechte.
Merkhilfe: Was Deutschland nach außen vertritt oder verteidigt, macht der Bund. Alles andere teilen sich Bund und Länder.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 450 ist die 2. der 10 offiziellen Landesfragen für Schleswig-Holstein. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Schleswig-Holstein ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Schleswig-Holstein-Übersicht.