Frage 449: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Schleswig-Holstein?

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FRAGE 449 / 460
Schleswig-Holstein: Politik

Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Schleswig-Holstein?

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Pro-Tipp: Schleswig-Holstein: Politik

"Jede Frage im Einbürgerungstest ist ein wichtiger Baustein für Ihr Verständnis der deutschen Gesellschaft. Nutzen Sie die Erklärungen, um nicht nur die Antwort auswendig zu lernen, sondern die Logik dahinter zu verstehen."

Lernhilfe

Jede Frage in diesem Katalog entspricht den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, Stand 2026). Nutzen Sie die Kategorien, um gezielt Themengebiete zu vertiefen.

Weitere Tipps zur Vorbereitung

Frage 449: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Schleswig-Holstein?

Die richtige Antwort auf Frage 449 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).

A. Erste Ministerin/Erster Minister
B. Premierministerin/Premierminister
C. Bürgermeisterin/Bürgermeister
D. Ministerpräsidentin/Ministerpräsident✓ Richtige Antwort

Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist

Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Schleswig-Holstein heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.

Schleswig-Holstein ist ein Flächenland; in allen 13 Flächenländern trägt die Regierungsspitze diesen Titel. Nur Berlin, Hamburg und Bremen als Stadtstaaten haben Bürgermeister an der Spitze.

Gewählt wird sie oder er vom Landtag in Kiel für fünf Jahre. Aufgaben sind die Leitung der Landesregierung, die Ernennung der Ministerinnen und Minister, die Richtlinien der Landespolitik und die Vertretung des Landes im Bundesrat, wo Schleswig-Holstein vier Stimmen hat.

Eine landespolitische Besonderheit: Der SSW, die Partei der dänischen Minderheit, ist von der Fünfprozentklausel befreit und zieht deshalb auch mit wenigen Stimmen in den Kieler Landtag ein. Das ist ein bewusster Minderheitenschutz und zeigt, dass Wahlrecht in Deutschland nicht überall identisch ist – die Länder gestalten es im Rahmen des Grundgesetzes selbst.

Einordnung im offiziellen Fragenkatalog

Frage 449 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Schleswig-Holstein. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Schleswig-Holstein ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Schleswig-Holstein-Übersicht.