Frage 449: Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef in Schleswig-Holstein?
Die richtige Antwort auf Frage 449 des Einbürgerungstests lautet: „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ (Antwort D).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
Die Regierungschefin oder der Regierungschef in Schleswig-Holstein heißt Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident.
Schleswig-Holstein ist ein Flächenland; in allen 13 Flächenländern trägt die Regierungsspitze diesen Titel. Nur Berlin, Hamburg und Bremen als Stadtstaaten haben Bürgermeister an der Spitze.
Gewählt wird sie oder er vom Landtag in Kiel für fünf Jahre. Aufgaben sind die Leitung der Landesregierung, die Ernennung der Ministerinnen und Minister, die Richtlinien der Landespolitik und die Vertretung des Landes im Bundesrat, wo Schleswig-Holstein vier Stimmen hat.
Eine landespolitische Besonderheit: Der SSW, die Partei der dänischen Minderheit, ist von der Fünfprozentklausel befreit und zieht deshalb auch mit wenigen Stimmen in den Kieler Landtag ein. Das ist ein bewusster Minderheitenschutz und zeigt, dass Wahlrecht in Deutschland nicht überall identisch ist – die Länder gestalten es im Rahmen des Grundgesetzes selbst.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 449 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Schleswig-Holstein. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Schleswig-Holstein ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Schleswig-Holstein-Übersicht.