Frage 444: Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen wählen?
Die richtige Antwort auf Frage 444 des Einbürgerungstests lautet: „16“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Schleswig-Holstein darf man bei diesen Wahlen ab 16 Jahren wählen.
Das ist eine der Fragen, bei denen sich die Bundesländer unterscheiden – und ein häufiger Stolperstein. Für die Bundestagswahl gilt bundesweit einheitlich das Mindestalter 18. Bei Kommunal- und teilweise Landtagswahlen haben viele Länder es auf 16 gesenkt, um jüngere Menschen früher zu beteiligen. Bei der Europawahl darf man in Deutschland seit 2024 ebenfalls ab 16 wählen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied: An Kommunalwahlen dürfen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen, die hier wohnen. An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsangehörige teilnehmen – das ist einer der praktischen Vorteile einer Einbürgerung.
Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland, grenzt als einziges an zwei Meere – Nord- und Ostsee – und an Dänemark; die dänische Minderheit genießt dort besondere Rechte.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 444 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Schleswig-Holstein. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Schleswig-Holstein ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Schleswig-Holstein-Übersicht.