Frage 443: Für wie viele Jahre wird der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 443 des Einbürgerungstests lautet: „5“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Schleswig-Holstein wird der Landtag für 5 Jahre gewählt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bund: Der Bundestag wird nur für vier Jahre gewählt, die Landesparlamente dagegen meist für fünf. Achten Sie im Test genau darauf, ob nach dem Bundestag oder nach dem Landesparlament gefragt wird.
Der Landtag beschließt die Landesgesetze, kontrolliert die Landesregierung, entscheidet über den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Zuständig ist das Land vor allem für Schule, Hochschule, Polizei und Kultur.
Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland, grenzt als einziges an zwei Meere – Nord- und Ostsee – und an Dänemark; die dänische Minderheit genießt dort besondere Rechte.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 443 ist die 3. der 10 offiziellen Landesfragen für Schleswig-Holstein. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Schleswig-Holstein ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Schleswig-Holstein-Übersicht.