Frage 424: Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
Die richtige Antwort auf Frage 424 des Einbürgerungstests lautet: „16“ (Antwort B).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Sachsen darf man bei diesen Wahlen ab 16 Jahren wählen.
Das ist eine der Fragen, bei denen sich die Bundesländer unterscheiden – und ein häufiger Stolperstein. Für die Bundestagswahl gilt bundesweit einheitlich das Mindestalter 18. Bei Kommunal- und teilweise Landtagswahlen haben viele Länder es auf 16 gesenkt, um jüngere Menschen früher zu beteiligen. Bei der Europawahl darf man in Deutschland seit 2024 ebenfalls ab 16 wählen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied: An Kommunalwahlen dürfen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen, die hier wohnen. An der Bundestagswahl dürfen nur deutsche Staatsangehörige teilnehmen – das ist einer der praktischen Vorteile einer Einbürgerung.
In Leipzig begannen 1989 die Montagsdemonstrationen, die wesentlich zum Fall der Mauer beitrugen; Sachsen gehörte bis 1990 zur DDR.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 424 ist die 1. der 10 offiziellen Landesfragen für Sachsen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Sachsen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Sachsen-Übersicht.