Frage 423: Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?
Die richtige Antwort auf Frage 423 des Einbürgerungstests lautet: „5“ (Antwort C).
Erklärung: Warum diese Antwort richtig ist
In Sachsen wird der Landtag für 5 Jahre gewählt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bund: Der Bundestag wird nur für vier Jahre gewählt, die Landesparlamente dagegen meist für fünf. Achten Sie im Test genau darauf, ob nach dem Bundestag oder nach dem Landesparlament gefragt wird.
Der Landtag beschließt die Landesgesetze, kontrolliert die Landesregierung, entscheidet über den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Zuständig ist das Land vor allem für Schule, Hochschule, Polizei und Kultur.
In Leipzig begannen 1989 die Montagsdemonstrationen, die wesentlich zum Fall der Mauer beitrugen; Sachsen gehörte bis 1990 zur DDR.
Einordnung im offiziellen Fragenkatalog
Frage 423 ist die 3. der 10 offiziellen Landesfragen für Sachsen. Sie kann nur dann in Ihrer Prüfung erscheinen, wenn Sie den Test in Sachsen ablegen – dort ist sie eine von 3 Bundesland-Fragen unter den 33 Prüfungsfragen. Alle 10 Landesfragen finden Sie auf der Sachsen-Übersicht.